Bartel & Wigner Softwareentwicklung GbR, Im Tiefen Tal 27, 91126 Schwabach – „Anbieter“
Fassung 1.0 · gültig ab 4. August 2026 · abrufbar unter https://tourli.de/agb
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Einbeziehung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB. Sie gelten für die Überlassung der Software Tourli zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) durch den Anbieter an den Kunden sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
1.2 Tourli richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Einbeziehung. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, indem der Anbieter im Bestell- und Registrierungsvorgang auf sie hinweist, sie in ihrer jeweils gültigen Fassung verlinkt und der Kunde die Bestellung absendet. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen, sie zu speichern und auszudrucken.
1.5 Anlagen. Zusammen mit diesen AGB werden die in Ziffer 3.1 genannten Vertragsbestandteile einbezogen. Sie werden dem Kunden in derselben Weise zugänglich gemacht. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird gesondert geschlossen.
1.6 Fassung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. Für spätere Änderungen gilt Ziffer 14.
2. Begriffsbestimmungen
- Software / Tourli: die vom Anbieter betriebene Webanwendung zur Termin-, Kunden- und Tourenverwaltung einschließlich Buchungswidget und Endkunden-Buchungsseiten.
- Kunde: der Handwerksbetrieb oder das sonstige Unternehmen, das den Vertrag mit dem Anbieter schließt.
- Nutzer: natürliche Personen, denen der Kunde einen Zugang zur Software einräumt.
- Endkunde: Person, die über eine Buchungsseite oder ein Widget des Kunden einen Termin anfragt oder bucht.
- Kundendaten: alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben oder die im Rahmen der Nutzung durch den Kunden erzeugt werden.
- Vertragslaufzeit: der Zeitraum zwischen Bereitstellung des Zugangs und Wirksamwerden einer Beendigung.
3. Vertragsbestandteile und Rangfolge
3.1 Bestandteile des Vertrags sind in folgender Rangfolge:
- der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen – für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag,
- die Anlage „EU Data Act“ – für Fragen des Datenzugangs, der Datenübertragbarkeit und des Anbieterwechsels,
- das Service Level Agreement – für Fragen der Verfügbarkeit, des Supports und der Datensicherung,
- diese AGB,
- die Leistungs- und Preisbeschreibung des gebuchten Tarifs.
3.2 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/2854 und der Datenschutz-Grundverordnung, gehen sämtlichen Vertragsbestandteilen vor.
3.3 Widersprüche zwischen Vertragsbestandteilen werden nach der Rangfolge in Ziffer 3.1 aufgelöst. Innerhalb desselben Rangs gilt die speziellere Regelung.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters ist kein bindendes Angebot.
4.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang zur Software freischaltet.
4.3 Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
5. Leistungsgegenstand
5.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Fassung für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungs- und Preisbeschreibung des gebuchten Tarifs.
5.2 Der Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Beschaffung und der Betrieb der Internetverbindung, der Endgeräte und der Browser des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
5.3 Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen und technisch zu verbessern. Wesentliche Funktionen dürfen nur nach Maßgabe von Ziffer 14 eingeschränkt oder entfernt werden.
5.4 Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Reaktionszeiten und Datensicherung richten sich nach dem Service Level Agreement.
5.5 Ein Anspruch auf Bereitstellung des Quellcodes, auf Installation auf Systemen des Kunden oder auf Herausgabe der Software besteht nicht.
6. Nutzungsrecht
6.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
6.2 Der Kunde darf die Software Nutzern zugänglich machen, die für ihn tätig sind. Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde ist für Handlungen seiner Nutzer wie für eigene Handlungen verantwortlich.
6.3 Nicht gestattet sind insbesondere die Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung der Software an Dritte, das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus, das automatisierte Auslesen von Inhalten außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sowie Maßnahmen, die die Stabilität, Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährden.
6.4 Alle Rechte an der Software, ihrer Architektur, ihren Algorithmen, ihrer Dokumentation und ihren Marken verbleiben beim Anbieter.
7. Rechte an den Kundendaten
7.1 Sämtliche Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erwirbt an ihnen keine über diesen Vertrag hinausgehenden Rechte.
7.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Kundendaten ausschließlich zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist oder der Kunde ihn hierzu anweist. Für personenbezogene Daten gilt vorrangig der Auftragsverarbeitungsvertrag.
7.3 Der Anbieter darf aggregierte und anonymisierte Daten zu Zwecken der Produktverbesserung, der Sicherheits- und Stabilitätsanalyse, der Kapazitätsplanung sowie zur Erstellung interner Statistiken verwenden. Voraussetzung ist, dass eine Re-Identifikation einzelner Personen oder einzelner Kundenbetriebe auch unter Hinzuziehung weiterer Informationen mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
7.4 Eine Nutzung personenbezogener Inhaltsdaten zum Training generativer KI-Systeme oder vergleichbarer Modelle erfolgt nicht.
7.5 Für Datenzugang, Datenexport und Anbieterwechsel gilt vorrangig die Anlage „EU Data Act“.
8. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
8.1 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Nutzung der Software nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
8.2 Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Endkunden und Mitarbeitenden. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass
- für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht,
- die erforderlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden,
- für werbliche Nachrichten – insbesondere Bewertungsanfragen, Wartungs- und Serviceerinnerungen sowie den WhatsApp-Kanal – die Voraussetzungen des § 7 UWG und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen und nachgewiesen werden können,
- bei Arbeitszeit- und Verfügbarkeitsdaten die für ihn geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden.
8.3 Der Kunde hinterlegt einen Hauptansprechpartner mit gültiger E-Mail-Adresse und hält diese Angabe aktuell. Mitteilungen des Anbieters an diese Adresse gelten als zugegangen.
8.4 Der Kunde sichert seine Zugangsdaten gegen unbefugten Zugriff und zeigt dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich an.
8.5 Der Kunde wirkt bei der Aufklärung von Störungen nach Maßgabe des Service Level Agreements mit.
8.6 Der Kunde bleibt verpflichtet, sich in zumutbarem Umfang über die bereitgestellten Exportfunktionen eigene Kopien seiner Daten zu verschaffen. Die Sicherungen des Anbieters dienen der Wiederherstellung nach technischem Verlust und ersetzen keine eigene Datensicherung.
9. Sperrung
9.1 Der Anbieter darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine erhebliche Verletzung dieses Vertrags, auf eine Gefährdung der Sicherheit der Plattform oder auf eine rechtswidrige Nutzung besteht.
9.2 Der Anbieter informiert den Kunden vor der Sperrung, soweit dies ohne Gefährdung des Sperrzwecks möglich ist, andernfalls unverzüglich danach, und benennt den Grund. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
9.3 Eine unberechtigte Sperrung befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht; eine berechtigte Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt.
10. Vergütung, Fälligkeit, Preisanpassung
10.1 Die Vergütung richtet sich nach der Leistungs- und Preisbeschreibung des gebuchten Tarifs. Alle Preise verstehen sich netto. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus; entfällt diese Eigenschaft, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
10.2 Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden in Textform übermittelt.
10.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen sperren.
10.4 Der Anbieter kann die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen. Er teilt die Anpassung mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Erhöht sich die Vergütung um mehr als fünf Prozent gegenüber dem bisherigen Entgelt, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern in der Leistungs- und Preisbeschreibung keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
11.2 Bei monatlicher Abrechnung kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei jährlicher Abrechnung kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode kündigen; andernfalls verlängert sich der Vertrag um jeweils zwölf Monate.
11.3 Die Kündigungsfrist beträgt in keinem Fall mehr als zwei Monate. Weitergehende Rechte des Kunden nach der Verordnung (EU) 2023/2854 und der Anlage „EU Data Act“ bleiben unberührt.
11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 60 Tage in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 6 oder Ziffer 8 verstößt.
11.5 Kündigungen bedürfen der Textform.
11.6 Nach Vertragsende gelten für Datenexport und Löschung die Anlage „EU Data Act“ und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
12. Mängelrechte
12.1 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
12.2 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Ziffer 13 bleibt unberührt.
12.3 Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit begründen keine Mängelrechte. Als unerheblich gelten insbesondere Abweichungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch nur geringfügig beeinträchtigen und für die ein zumutbarer Workaround zur Verfügung steht.
12.4 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform an und beschreibt sie nach Maßgabe des Service Level Agreements.
12.5 Erhält der Kunde für eine Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit eine Servicegutschrift nach dem Service Level Agreement, wird diese auf einen Anspruch wegen desselben Ereignisses angerechnet.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, insgesamt jedoch höchstens auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
13.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
13.4 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13.5 Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO sowie die Vorschriften des Auftragsverarbeitungsvertrags bleiben von den Ziffern 13.1 bis 13.4 unberührt.
13.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14. Änderung der Leistungen und dieser AGB
14.1 Der Anbieter kann die Leistungen sowie diese AGB ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an Vorgaben von Aufsichtsbehörden, an technische Weiterentwicklungen oder an geänderte Leistungen eingesetzter Dienstleister anzupassen, und die Änderung den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters nicht unangemessen benachteiligt.
14.2 Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit, stellt die geänderte Fassung mit neuer Fassungsnummer bereit und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Widerspruchs hin.
14.3 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
14.4 Eine einseitige Änderung der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung ist auf diesem Weg nicht möglich; für die Vergütung gilt Ziffer 10.4.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
15.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig.
15.3 Weitergehende Schutzrechte nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleiben unberührt.
16. Referenznennung
Der Anbieter darf Namen und Logo des Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
17. Höhere Gewalt
17.1 Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer der Behinderung. Höhere Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare Ereignisse, die auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden können, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, hoheitliche Maßnahmen sowie Arbeitskämpfe, die die betroffene Partei nicht zu vertreten hat.
17.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
17.3 Für die Berechnung der Verfügbarkeit gilt vorrangig das Service Level Agreement.
18. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
18.1 Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
18.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
18.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Erklärungen und Anzeigen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB); die Übermittlung per E-Mail an die im Vertrag benannten Adressen genügt. Ein weitergehendes Formerfordernis besteht nicht.
19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
19.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
19.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
19.6 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
19.7 Speicherung des Vertragstextes. Der Anbieter speichert den Vertragstext einschließlich der bei Vertragsschluss gültigen Fassung dieser AGB und übermittelt ihn dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform. Die jeweils aktuelle Fassung sowie die vorangegangenen Fassungen mit Angabe ihres Gültigkeitszeitraums sind unter https://tourli.de/agb abrufbar.
Fassung 1.0 · Stand: 4. August 2026 · Entwurf zur anwaltlichen Freigabe